Ganzheitliche Begleitung bei Wechselbeschwerden, hormonellen Dysbalancen und Komplementärmedizin in der Praxis im Grünen.
Ich bin Wahlärztin für alle Kassen.
Das bedeutet für Sie, dass Sie meine Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse zur Rückverrechnung einreichen können. Seit 1. Juli 2024 ist es mir möglich, Ihre Honorarnote über WAH-Online-Connect direkt an Ihre Hauptversicherung online zu übermitteln. Ausgenommen davon ist derzeit die KFA.
Ihre Krankenkasse übernimmt – je nach Diagnose und Behandlung – einen Teil der Kosten. Durch eine genaue Aufschlüsselung der erbrachten Leistungen bin ich bemüht, meine Honorarnote so zu gestalten, dass eine bestmögliche Rückerstattung durch Ihre Kasse möglich ist.
Sollten Sie bei Ihrer Zusatzversicherung den ambulanten Leistungszusatz „Komplementärmedizin“ inkludiert haben, wird meine Honorarnote häufig zur Gänze rückerstattet. Bitte klären Sie dies im Zweifelsfall vorab direkt mit Ihrer Privatversicherung, um Missverständnisse zu vermeiden.
Die Rechnung der Firma Ganzimmun für die Speicheltestanalyse wird derzeit weder von der Krankenkasse noch von Zusatzversicherungen übernommen. Dies kann sich in Zukunft jedoch ändern.
Die angeführten Preise sind Richtwerte. Die tatsächliche Honorarnote kann je nach individuellem Zeitaufwand und Umfang der Behandlung abweichen.
Termineinheit Ersttermin 50 Minuten: 180 €
Termineinheit Folgetermin 40 Minuten: 160 €
Pro Termin ca. 50 Minuten: 130 €
Die Behandlung erfolgt in der Regel 1 x wöchentlich bis zum Geburtstermin, danach bei Bedarf häufiger.
Je nach Laserdauer: 120 – 150 €
Je nach Laserdauer: 100 – 120 €
160 €
130 €
Die Zahlungsmöglichkeiten für meine Leistungen sind:
• Bankomatkarte / Maestro
• Barzahlung
• Überweisung – nur bei Online-Terminen
Ich bitte Sie, nach Möglichkeit mit Bankomatkarte zu bezahlen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich keine Zahlungen mit Kreditkarte anbiete.
Es kann selbstverständlich vorkommen, dass Sie einen Termin einmal nicht einhalten können. Damit andere Patientinnen und Patienten rechtzeitig die Möglichkeit haben, einen frei gewordenen Termin wahrzunehmen, bitte ich Sie um eine rechtzeitige Absage – spätestens jedoch 1 Woche vor dem vereinbarten Termin.
Bei kurzfristigen Absagen muss ich leider ein Ausfallshonorar verrechnen, da ich in so kurzer Zeit den Termin nicht nachbesetzen kann:
• Absage innerhalb von 3 Werktagen vor ihrem Termin: 80 Euro
• Absage am Vortag: 100 Euro
• Absage am selben Tag: 160 Euro
Sollte es mir gelingen, den Termin kurzfristig anderweitig zu vergeben, entfällt das Ausfallshonorar.
Ausgenommen sind selbstverständlich schwere akute Krankheit, Unfall oder ähnliche unvorhersehbare Ereignisse. In diesem Fall bitte ich um eine entsprechende Bestätigung durch den Hausarzt oder den Ambulanzschein. Das Ausfallshonorar entfällt dann.
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